CHRISTA NICKELS SPRICHT.
Zwar in altgewohnter Politikermanier immer aussenrum und ja nicht zu weit vorstoßen, aber man erkennt doch das sie zumindest in die richtige Richtung schlenkert.

Zur Vorgeschichte:
Nachdem Christa auf mehrere Fragen des Hanfmagazines "HANF!" über die Cannabis-Problematik nicht geantwortet hat, habe ich diese Fragen (und einige andere) nochmal mit Nachdruck vorgebracht.
Nach einem nervigen hin und her an E-Mails, bei dem man meine Fragen garnicht, oder nur teilweise beantwortet hat, (oder mit zusammenhanglosen, ausweichenden Statements) sicherte man mir die Beantwortung der Fragen für Mai zu. Heute, am 17.Mai 2000 saind sie angekommen, viel Spass damit !
Christa Nickels
Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarische Staatssekretärin
bei der Bundesgesundheitsministerin
Kirchenpolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

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An Herrn

Johann Anderson
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Antwort auf die Fragen aus Hanf 4/2000               
Berlin, den 17.05.2000

 

 

Sehr geehrter Johann Anderson,

 

wie versprochen erhalten Sie nun die Antworten von Christa Nickels auf die Fragen, auf deren Beantwortung Hanf 4/2000 leider nicht warten wollte:

1. Seit dem Forschungsauftrag im "Cannabis-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts ist offen, ob Strafe einerseits oder Legalisierung andererseits gesellschaftliche Schäden durch Hanfgebrauch verhindern kann. Die Kleiber-Studie hat gezeigt, dass der Konsum meist problemlos verläuft und die Gebraucher selbstkritisch sind, die "Amotivationsthese" ist widerlegt. Dennoch ist der Hanf nach wie vor drogenpolitisches Stiefkind. Woran liegt das?

Rund 20 % bis 30 % der Bundesbürger haben mittlerweile Erfahrungen mit Cannabiskonsum. Zwischen 2 und 4 Millionen Menschen konsumieren Cannabisprodukte. Die allermeisten Konsumenten sind jugendliche Probierer, die den Konsum später wieder aufgeben. Die größte Gruppe der aktuellen Konsumenten sind Gelegenheitskonsumenten, die weniger als 20 Mal pro Jahr Cannabis nehmen und nur eine kleine Gruppe sind exzessive Konsumenten. Anders als vor 25 oder 30 Jahren besteht heute auch kein ausgeprägtes subkulturelles Drogenmilieu mehr. Cannabis hat inzwischen den Charakter einer illegalen Alltagsdroge. Die Illegalität stellt für die Konsumentschlossenen nur ein sehr geringes Problem dar und sie empfinden ihren Cannabisgebrauch auch nicht als "abweichendes Verhalten". Es gibt keine lebensbedrohlichen Überdosierungen, wie bei anderen Drogen, etwa Heroin oder Kokain. Cannabiskonsumenten finden sich quer durch die ganze Bevölkerung. Trotzdem gibt es immer noch Ängste, Mythen und Verunsicherung, insbesondere bei Eltern. Bei verbotenen, also illegalen Stoffen ist das Wissen über Wirkungen und Risiken deutlich weniger verbreitet als bei legalen. In der öffentliche Debatte, welche ebenfalls die innere Erwartungshaltung und den konkreten Umgang und auch die konkreten Vorsichtsmassnahmen bei der Einnahme und dem Konsum von illegalen Substanzen prägen, gibt es noch immer viele Halbwahrheiten und Mythen.

2. Die Drogen- und Suchtpolitik der Regierung Schröder soll die "gesundheitlichen und sozialen Aspekte in den Vordergrund stellen und die Prävention zu stärken". Welchen Stellenwert haben dabei die sozial förderlichen Aspekte von Genussdrogen?

Aus der Erfahrung weiß man, dass der Konsum von psychotropen Substanzen auch risikobewusst wahrgenommen werden kann. Aber Politik und Sucht- und Drogenhilfe sind der Prävention verpflichtet. Sie müssen Menschen nüchtern informieren und einen Beitrag dafür leisten, dass sie nicht in Suchtverhalten abgleiten und sich um diejenigen kümmern, die das eben nicht schaffen und ihnen frühzeitige und angemessene Hilfen anbieten. Natürlich muss Drogenpolitik ressortübergreifend gemacht werden. Unabdingbar ist dabei, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen in allen Politikfeldern mit bedacht und mit berücksichtigt werden. Kindern und Jugendlichen muss der Rücken gestärkt werden, damit sie wissen, was sie wollen; damit sie es nicht nötig haben, Suchtstoffe zu konsumieren, um ihre Sehn-Süchte und unerfüllten Wünsche zu stillen. Dazu gehört natürlich auch die Erziehung zu Sinnlichkeit und Genuss, ebenso wie zu Verzicht.

3. Gesundheitsministerin Andrea Fischer sagte: "Im Mittelpunkt der neuen Drogen- und Suchtpolitik stehen Aufklärung, Prävention und die Hilfe für Abhängige." Wer nicht abhängig ist und einen kontrollierten Umgang zum Beispiel mit Cannabis pflegt, wird allerdings nach wie vor bestraft. Ist hier die Strafverfolgung nicht schädlicher als die Droge selbst?

Gemäß den internationalen Suchtstoffübereinkommen ist unerlaubter Anbau, Herstellung, Handel, Weitergabe und Besitz von Cannabisprodukten strafbar. Die Bundesrepublik hat diese Übereinkommen ratifiziert und ist deshalb an sie gebunden. Sachliche Diskussionen über die Frage, wie realitätsgerecht diese Abkommen sind und ob sie ihre Zielsetzungen erreichen, sind immer sinnvoll. Die beabsichtigte und auch die nicht beabsichtigte Wirkung von Teilen der Vereinbarungen, die der Kontrolle des Umgangs mit psychotropen Substanzen dienen, müssen von Zeit zu Zeit überprüft werden. Schließlich wollen die Internationalen Organisationen, die im Schnittpunkt von Gesundheits- und Kontrollpolitik liegen, selbst ihre Maßnahmen evaluieren. Aber dieser Prozess beginnt erst und ich kann nicht sagen, in welcher Zeit Ergebnisse zu erwarten sind.

4. Auch das "Ausprobieren" von Drogen soll durch gesundheitliche Aufklärung verhindert werden. "Wer gar nicht erst probiert, ist später weniger gefährdet", sagt Andrea Fischer. Sind bewusste Entscheidungen aus Erfahrung weniger wert als prinzipielle Ablehnung?

Ich kenne dieses Zitat nicht und natürlich ist mir klar, dass mit präventiven Maßnahmen nicht alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden und dass das Experimentieren mit allen möglichen Drogen auch unabhängig von der Rechtslage stattfindet. Als Gesundheitspolitikerin geht es mir darum, den Schutz des Einzelnen und der Gemeinschaft vor gesundheitlichen Risiken zu erreichen. Dabei sind weder Verharmlosung der Risiken des Konsums von psychotropen Substanzen, noch deren Dämonisierung angesagt.

5. In der Öffentlichkeit wird regelmäßig mit "Drogentoten" argumentiert, die genau genommen Herointote sind; dabei sterben an Alkohol und Nikotin etwa hundertmal so viele Menschen wie an Opiaten. Werden die Statistiken in Zukunft vollständiger?

In meinen ersten Drogen- und Suchtbericht von 1999 ist detailliert dargestellt, dass die einseitige Fokussierung auf die illegalen Substanzen aufgebrochen werden muss und das ganze Ausmaß von tabak- und alkoholbedingten gesundheitlichen, psychischen und sozialen Schädigungen gleichermaßen in den Blick genommen werden muss.

6. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) verbreitet in ihrem Jahresbericht 1999, dass in Deutschland 38 Prozent (!) der Einsteiger in eine Drogentherapie Hilfe wegen ihres Cannabisgebrauchs suchen würden. Wie steht die Bundesdrogenbeauftragte zu derartigen Behauptungen?

Die Jahresstatistik von 1998 der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke in der Bundesrepublik Deutschland weißt aus, dass rund 4 % der Klienten, die um Hilfe und Beratung nachsuchen, eine spezifische cannabisbezogene Diagnose aufweisen. Diese Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 % erhöht. Im EBIS-Bericht ist allerdings auch davon die Rede, dass der "typische Klient" mit einer cannabisbezogene Hauptdiagnose relativ jung ist und das erste Mal in Behandlung ist, in vergleichsweise stabilen Lebensverhältnissen lebt und sich in einer verlängerten Ausbildungsphase befindet. Außerdem ist die Beratung oft nur kurzzeitig. Ich kann darum nicht genau beurteilen, ob das auf ein größer werdendes Problem hinweist oder auf einen zunehmenden Druck - vor allem in den neuen Bundesländern - auch auf diese Jugendlichen, sich in eine Beratung zu begeben. Diese Fakten sollten weder überdramatisiert, noch verharmlost werden. Schließlich bekommen Jugendliche durch eine Beratung in der Drogenberatungsstelle ja auch Hilfe bei der Abwägung, ob der Cannabiskonsum für sie problematisch ist. Niemand wird in einer professionellen Beratungsstelle gegen seinen Willen und ohne Motivation behandelt.

7. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat gerade eine vergleichsweise sachliche Cannabis-Broschüre herausgegeben, in der wissenschaftlichen Diskussion stellt sich das "Cannabis-Problem" zunehmend als herbeigeredet heraus. Bei Alkohol und Tabak argumentiert die Bundesregierung, man solle "allerdings vermeiden, durch zu strikte Verbote den Konsum dieser Drogen erst recht attraktiv zu machen". Genau das geschieht - mit zweifelhaftem Erfolg - bei Cannabis. Was wird sich daran ändern?

Die Herausgabe dieser Broschüre ist mit mir abgesprochen und folgt meiner Grundmaxime, Beiträge für eine sachliche Debatte zu leisten. Auch bei unserem Koalitionspartner SPD, etwa in Hamburg und Schleswig Holstein, finden neue Diskussionen statt, um Wege zu einer weiteren Entpönalisierung von cannabisbezogenen Straftaten zu finden. Mein Kollege, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Erwin Jordan, hat bereits im Mai 1999 auf dem Deutschen Richtertag in Karlsruhe darauf hingewiesen, dass 1998 rund 217.000 Verfahren gegen insgesamt 178.000 Tatverdächtige geführt wurden, davon betrafen wieder etwa 65 % Konsumdelikte.

Der ganz überwiegende Teil der Verfahren gegen Konsumenten bezog sich auf die Substanz Cannabis. Und er führte aus, dass sich "hier die Frage (stellt), ob die Strafbewehrung des Besitzes von Cannabis in kleinen Mengen eine effektive Maßnahme der Prävention darstellt. Prävention heißt auch, diejenigen, die bereits Konsumenten sind, zum Aufhören zu bewegen. Bedenklich ist in diesem Zusammenhang vor allem die Stigmatisierung, die durch ein Gerichtsverfahren gegen Jugendliche, die vielleicht nur einmal Cannabis probiert haben, bewirkt wird.

Dabei geht es weniger um die Höhe der Strafe, sondern um den gesamten Aufwand, der durch das Einschalten von Jugendgericht, Schule und Eltern verursacht wird. Unbeabsichtigt kann dies vielleicht zu einer Verfestigung des Probierverhaltens führen, durch die damit verbundene Aufwertung, die die Jugendlichen erfahren. Es muss deshalb die Frage erlaubt sein, ob nicht weitere Schritte zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums angezeigt sind. Ziel muss es sein, den Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis Rechnung zu tragen und die Prävention bei Jugendlichen zu stärken. Dazu gehört vor allem auch eine glaubwürdige Präventionsbotschaft." Ich sehe das genauso und leiste meinen Beitrag zu dieser längst überfälligen Debatte. Deshalb bin ich auch sehr gespannt, wie dieser Prozess in der Schweiz gelingt, Vielleicht können wir hier - wie beim Modellprojekt der heroin-gestützten Behandlung - von den Schweizern lernen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christa Nickels

 

 

 

PS: Diese Antworten werden in den nächsten Tagen auch ins Internet eingestellt.